Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin
Society of Hygiene, Environmental and Public Health Sciences

Zertifikat: Ausschuss für Wohnmedizin

Zertifikat

Der Chefredakteur der "Wohnmedizin" legt fest, welche Nachweise beziehungsweise Überprüfungen im Einzelfall erforderlich sind.

Vorschlagsberechtigte für die Vergabe des Zertifikats:

Geltungsdauer der Zertifikate:

Die Zertifikate haben eine Geltungsdauer von 3 Jahren. Eine Verlängerung für jeweils weitere 3 Jahre kann beantragt werden. Hierzu können erneut Nachweise zur Wohnmedizinischen Unbedenklichkeit gefordert werden.

Eine Weiterverwendung des Zertifikates nach der Geltungsdauer ist weder zur Kennzeichnung noch in der Werbung zulässig. Noch im Handel befindliche Produkte sind von dieser Regelung unberührt.

Entscheidung über die Vergabe des Zertifikats:

Chefredakteur der Zeitschrift "Wohnmedizin"

Prof. Dr. Klaus Fiedler
Am Treptower Park 21
12435 Berlin

Telefon: 030/53007697
Telefax: 030/53007698

e-mail: Prof.K.Fiedler@t-online.de
http://wwww.wohnmedizin.de

Wichtiger Hinweis:

Haftung und Rechtsweg werden ausgeschlossen. Der Verleiher des Zertifikats verwendet große Mühe darauf, die Produkte entsprechend den Angaben der Hersteller und dem Wissensstand aus wohnmedizinischer Sicht ggf. mit anderen an der Beurteilung Beteiligten einzuschätzen. Fehler können jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden. Der Chefredakteur der „Wohnmedizin“, die Mitarbeiter der Redaktion, der Ausschuss für Wohnmedizin und Bauhygiene sowie die Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) übernehmen infolgedessen keine Verantwortung und keine daraus folgende oder sonstige Haftung, die auf irgendeine Art aus der Benutzung der in diesem Zertifikat enthaltenen Informationen oder Teilen davon entsteht. Das Zertifikat verliert seine Gültigkeit, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die zu einer anderen Beurteilung des Produktes geführt hätten, oder wenn Veränderungen vorgenommen werden, welche dessen wohnmedizinischen Eigenschaften negativ beeinflussen.


Wird vom Zertifikatsnehmer (ZN) selbst oder durch Dritte festgestellt, dass das zertifizierte Produkt die Kriterien für die Vergabe des Zertifikates nicht erfüllt, verpflichtet er sich, dies der Chefredaktion der Zeitschrift "Wohnmedizin" anzuzeigen und das Zertifikat so lange nicht zu benutzen bis die Voraussetzung wieder erfüllt sind. Gelingt es dem ZN nicht, den die Zertifikatsnutzung voraussetzenden Zustand unverzüglich wieder herzustellen oder hat er in schwerwiegender Weise gegen diese Bestimmungen verstoßen, so entzieht die Chefredaktion der "Wohnmedizin" gegebenenfalls dem ZN das Zertifikat und untersagt ihm die weitere Benutzung. Schadensersatzansprüche gegen den Chefredakteur der "Wohnmedizin", die Mitarbeiter der Redaktion, den Ausschuss für Wohnmedizin und Bauhygiene sowie die Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) wegen der Entziehung des Zertifikates sind ausgeschlossen. Die Zertifikatsnutzung kann aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Als solche gelten zum Beispiel nicht gezahlte Entgelte, nachgewiesene Bedenklichkeit für die Gesundheit und falsche Angaben zum zertifizierten Produkt. Eine weitere Benutzung des Zertifikates ist in diesem Fall verboten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen (siehe oben).